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Acht Tipps für die perfekte Stellenanzeige

Deutschlands Unternehmen suchen nach Fachkräften. Die Stellenanzeige – quasi das Aushängeschild des Unternehmens – hat bereits großen Einfluss darauf, ob sich frische Talente bewerben. Wie Sie mit der Stellenausschreibung punkten können, verraten wir hier.

Wie soll die Einleitung aussehen?

Wenn die Einleitung keine Spannung oder Emotionen erzeugt und damit die potenziellen Bewerberinnen und Bewerber nicht ausreichend „abholt“, hat sie ihren Zweck verfehlt. Jede Minute, die ein Unternehmen in eine professionelle Formulierung der Einleitung investiert, zahlt sich aus – denn schon der erste Absatz kann über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. In der Einleitung müssen die Vision und die Werte des Unternehmens deutlich werden. Die Beschreibung der Produkte oder Dienstleistungen ist hier ebenfalls wichtig. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten außerdem auf die Besonderheiten ihrer Branche eingehen.

Wie lang soll die Stellenausschreibung sein?

Es heißt nicht umsonst: In der Kürze liegt die Würze. Laut einer Analyse der Business-Plattform LinkedIn bewerben sich Kandidatinnen und Kandidaten häufiger auf Stellenanzeigen, die über 150 Wörter oder weniger verfügen. Stellenanzeigen mit 450 bis 600 Wörtern sind dagegen weniger beliebt. Und dann heißt es, prägnant zu bleiben: Mit weniger Worten das Wesentliche zu sagen, bedeutet nach hinten raus mehr Informationen in kürzerer Zeit für die Bewerberinnen und Bewerber. Das hilft auch denjenigen, die Stellenanzeigen über ihr Smartphone oder Tablet lesen – und deren Zahl nimmt derzeit stetig zu.

Welche Anforderungen sollte die Anzeige stellen?

Wer in seiner Stellenanzeige eine ganze Liste von Anforderungen stellt, dafür aber nur wenige Benefits bietet, muss sich nicht wundern, wenn die Bewerberinnen und Bewerber ausbleiben. Wer als Personaler den Wunsch verspürt, die „perfekten“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, die alles können, dem ist ein Umdenken angeraten: Denn die braucht er nicht. Stattdessen sollte die Ausschreibung das fordern, was jeweils gesuchte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbedingt können müssen, und dies klar herausstellen. Nebengeordnete Qualifikationen und „Extras“ können sie sich auch während der Ausbildung oder Einarbeitung noch aneignen.

Wie locker darf die Anzeige sein?

Das Unternehmen fordert einen „chilligen Lebenslauf“, sucht „PR-Trulla“ oder einen „Kick-Ass Corporate Manager“? Mag ja auf den ersten Blick ganz witzig aussehen, und ein paar Bewerberinnen und Bewerber kann das Unternehmen damit durchaus ködern, aber die Mehrheit nimmt von derart lockeren Ausschreibungen eher einen negativen Eindruck mit. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls eine aktuelle LinkedIn-Studie. Der Kniff dabei: Ja, ein persönlicher Touch ist zu empfehlen, weil das die Unternehmenskultur darstellen kann, aber trotzdem sollten Unternehmen bei ihren Stellenausschreibungen an einen professionellen Grundton denken. Und vor allem authentisch bleiben.

Wo gehört die Stellenanzeige hin?

Auch wenn ein Großteil der Stellenanzeigen und -bewerbungen mittlerweile über Plattformen wie Monster, Stepstone oder Indeed laufen, sollten Unternehmen es nicht verpassen, ihre Anzeigen auch in der eigenen Online-Präsenz unterzubringen. Das bedeutet: auf der eigenen Website oder im Social-Media-Kanal. Das hat unter anderem diese Folgen: Wenn die Betreiberinnen oder Betreiber von „Verteiler-Seiten“ Inhalte löschen, geht die eigene Anzeige nicht unweigerlich verloren. Und viele Bewerberinnen und Bewerber suchen extra die Webseiten von Unternehmen auf, für die sie gern arbeiten würden.

Wie hebt sich das Unternehmen ab?

Innovativ, leidenschaftlich, herausfordernd, abwechslungsreich … einige Buzzwords tauchen in so vielen Stellenanzeigen auf, dass sie Bewerberinnen und Bewerber eher abschrecken als anlocken. Der Karrierebibel zufolge haben diese Floskeln keinen Effekt, sofern sie nicht mit entsprechenden Inhalten untermauert sind. Das „Show, don’t tell“-Prinzip kann hier Abhilfe schaffen: Unternehmen können den Bewerberinnen und Bewerbern zeigen, wie sie sich abheben, ohne auf Floskeln zurückzugreifen.

Wie oft muss ich die Anzeige updaten?

Und zuletzt sollte die Stellenanzeige nicht statisch bleiben. Im Gegenteil: Die Bewerbungsplattform Indeed rät dazu, einen konstanten Versuchs- und Verbesserungsprozess aufrechtzuerhalten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ihre Stellenanzeigen stets prüfen und optimieren – und dann schauen, welche Version am besten funktioniert.

Muss ich in der Stellenanzeige gendern?

Gendersternchen, Unterstrich, ein dubioses Y: In den vergangenen Jahren sind etliche verschiedene Möglichkeiten des Genderns aufgetaucht. Ein Forschungsprojekt der Hochschule Darmstadt hat sich damit befasst, welche Methode bei potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern am beliebtesten ist. Das Ergebnis: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten zwar beim generischen Maskulinum bleiben, aber den Zusatz „mwd“ hinzufügen (beispielsweise Wirtschaftspsychologe (m/w/d)). Diese Schreibweise fand bei den Testpersonen den größten Anklang. Wer dagegen das Gendersternchen benutzt oder nur beim generischen Maskulinum bleibt, schneidet schwächer ab.

Für weitere Tipps zum Thema Stellenanzeigen heißt es dranbleiben – Näheres erfahrt Ihr hier bei MaklerView.

Titelbild: ©peopleimages.com/ stock.adobe.com

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