Das Thema Geldwäscheprävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung wird politisch „gehypt“ und dementsprechend durch umfassende gesetzliche und aufsichtsbehördliche Vorgaben flankiert. Im Zentrum stehen die Regularien des „Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz Geldwäschegesetz oder GwG genannt. Was Makler grundsätzlich beachten müssen, erfahrt ihr hier.
Geldwäschegesetz: Auch Makler sind betroffen
Verstöße gegen die geldwäscherechtliche Pflichten werden aufgrund von EU-Vorgaben massiv sanktioniert. Erst kürzlich hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Bußgeld in Höhe von 6,5 Mio. € gegen ein FinTech-Unternehmen verhängt, weil dieses Geldwäscheverdachtsmeldungen systematisch verspätet abgegeben hat.
Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetz sind nicht etwa nur Banken oder Lebensversicherer, sondern eine Vielzahl weiterer Personengruppen, unter anderem auch selbstständig registrierte Versicherungsvermittler, soweit sie Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr und /oder Darlehen vermitteln. Darunter fallen grundsätzlich alle Versicherungsmakler, es sei denn, ein Makler vermittelt ausschließlich andere Versicherungen als vorgenannte.
Geldwäscheprävention: Das müsst ihr beachten
Betroffene Versicherungsmakler müssen die Vorgaben des GwG erfüllen. Hierzu gehören unter anderem:
Einhaltung der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten
Bei der Anbahnung von Vertragsabschlüssen gehören dazu insbesondere die ordnungsgemäße Identifizierung des Vertragspartners, einer für diesen auftretenden Person sowie ggf. abweichender wirtschaftlich Berechtigter. Soweit Sie Antragsformulare bzw. -prozesse des Münchener Verein nutzen, ist die Erfüllung dieser Anforderungen auch für den Versicherungsmakler sichergestellt.
Erstellung einer internen Risikoanalyse
Versicherungsmakler müssen eine interne Risikoanalyse erstellen, die jährlich zu aktualisieren ist. Im Rahmen dieser Analyse sind diejenigen Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und zu bewerten, die für die vom Vermittler betriebenen Geschäfte bestehen. Zu berücksichtigen sind u.a. Risiken in Bezug auf Kunden, Produkte, Vertriebskanal sowie geografische Risiken. Die Risikoanalyse ist schriftlich zu erstellen und wird im Rahmen aufsichtsbehördlicher Prüfungen regelmäßig abgefragt.
Registrierung beim Meldeportal goAML
Seit 01.01.2024 müssen alle GwG-Verpflichteten beim Meldeportal goAML der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (kurz FIU) registriert sein. Über dieses Meldeportal sind etwaige Geldwäscheverdachtsmeldungen an die FIU zu richten. Verpflichtete Vermittler, die noch nicht registriert sind, sollten dies zeitnah nachholen. Davon auszugehen ist, dass auch eine Nichtregistrierung ab 2025 zu einem Bußgeld führen kann. Weitere Informationen zur Registrierung findet ihr hier.
Wenn ihr euch darüber hinaus mit dem Thema Compliance auseinandersetzen möchtet, testet euer Wissen mit dem Compliance-Quiz des MV.