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Das bringt die Pflegereform in der stationären Pflege

Pflegebedürftige kämpfen mit immer höheren Kosten für ihre Pflege. Die Bundesregierung versucht diesen Kampf mittels einer Pflegereform zu erleichtern. Diese zeigt jedoch nicht genug Wirkung.

Pflegekosten steigen beständig

Einen Einblick darin, wie teuer Pflege sein kann, bieten zum Beispiel Zahlen des PKV-Verbands. Im Bundesdurchschnitt zahlen Pflegebedürftige im Heim 2.149 Euro (Stand 2021). Zwei Jahre zuvor waren es noch 1.891 Euro gewesen. Besonders teuer ist Nordrhein-Westfalen: Hier zahlen Pflegebedürftige im Schnitt 2.506 Euro. „Die Entwicklung der Zuzahlungen ist besorgniserregend“, sagt Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen, dazu. „Die Pflegebedürftigen werden leider durch die jüngste kleine Pflegereform nicht spürbar entlastet.“ Im vergangenen Sommer verlangten die Ersatzkassen darum, dass die Bundesländer künftig die Investitionskosten übernehmen sollten.

Quelle: Statista

Unwissenheit bei der Pflege

Wie eine Umfrage von Kantar Emnid im Auftrag der Postbank aufdeckte, besteht beim Endkunden massiver Aufklärungsbedarf. 43 Prozent der Deutschen, so stellte sich im Zuge der Umfrage heraus, gehen davon aus, dass die gesetzliche Pflegeversicherung alle Kosten für einen vollstationären Platz im Pflegeheim übernimmt. „Für diesen Eigenanteil müssen Pflegebedürftige im Bedarfsfall nicht nur ihre Rente, sondern auch vorhandene Ersparnisse und Vermögenswerte einsetzen. Besitzen sie etwa Wohneigentum, müssen sie es unter Umständen verkaufen, um die Pflegekosten zu begleichen“, erklärt Anja Maultzsch von der Postbank in einer Pressemeldung.

Weiterhin herrscht auch über den Kostenpunkt des Pflegeheimaufenthalts Unwissenheit. 57 Prozent der Deutschen glauben, das Pflegeheim würde 2.000 Euro monatlich kosten, 20 Prozent wissen es nicht.

Das kann die Pflegereform

Die neue Pflegereform vonseiten des Gesetzgebers sollte unter anderem für finanzielle Entlastungen der Pflegebedürftigen im Pflegeheim sorgen. Der neue Leistungszuschlag für die vollstationäre Pflege gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 und wird nur auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) berechnet, also nur einen Teil der Kosten.
Je länger ein Pflegebedürftiger im Pflegeheim bleibt, umso höher wird der Zuschlag, den er erhält. Konkret sieht das so aus:

  • Im ersten Jahr erhält er einen Zuschlag von fünf Prozent.
  • Ab dem zweiten Jahr wächst der Zuschlag auf 25 Prozent.
  • Ein Jahr später werden es 45 Prozent.
  • Und ab dem vierten Jahr im Pflegeheim erhält der Pflegebedürftige einen Zuschlag von 70 Prozent.

Ein Beispiel dazu: Bei einem EEE von 800 Euro wären das im ersten Jahr 40 Euro, ab dem vierten dann 560 Euro. Von der vollen Summe profitieren jedoch nur vergleichsweise wenige Pflegebedürftige, da laut Barmer Pflegereport 2021 nicht viele Heimbewohner eine so lange Zeit im Pflegeheim verbringen. Demzufolge verbleiben von allen neu im Pflegeheim Eingezogenen nach einem Jahr lediglich 55 Prozent. Nach zwei Jahren sind es noch 41 Prozent und nach vier Jahren knapp 22 Prozent. Die Lücke zu den tatsächlichen Kosten bleibt dennoch groß. Denn durchschnittlich fällt nach wie vor ein Eigenanteil von 1.838 Euro an, den Angehörige für die Heimpflege leisten müssen. Bei einem höheren Pflegegrad steigen diese Kosten obendrein tendenziell an.

PrivatPflege im Überblick

An dieser Stelle kommt die private Pflegeversicherung ins Spiel. Sie kann die finanzielle Lücke schließen, die auch nach der Pflegereform noch besteht. Viele Vermittler haben darum begonnen, sich bereits mit dem Angebot der Pflegezusatzversicherung ein Geschäft aufzubauen. Vor fünf Jahren war das Thema lediglich für einen Teil (19 Prozent) der deutschen Vermittler relevant. Über die vergangenen fünf Jahre ist dieser Anteil auf 38 Prozent gewachsen. Das bedeutet: Es ist noch Raum vorhanden, um diese Nische für sich zu nutzen.

Die Deutsche PrivatPflege des Münchener Verein stellt eine wirkungsvolle Lösung für die Absicherung dar. Vor allem diese Benefits machen sie so besonders:

  • Flexible finanzielle Absicherung nach Pflegegrad und Pflegeart
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 oder 4
  • Keine Wartezeiten
  • 24-h-Pflegeplatz-Garantie
  • 48-h-Kurzzeitpflegeplatz-Garantie
  • Keine Gesundheitsprüfung durch Ausschluss bestimmter schwerer Vorerkrankungen
  • Einfacher Onlineabschluss ohne Unterschrift und mit sofortiger Policierung

Weitere Informationen dazu erhalten Vermittler unter dem nachfolgenden Link.

Titelbild: ©Vasyl/ stock.adobe.com

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