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Gesundheitsfragen: Unverzichtbar für Versicherer

April 2021: Das Oberlandesgericht Dresden entscheidet in einem Fall um falsch beantwortete Gesundheitsfragen. Was kann im Rahmen der Gesundheitsfragen schiefgehen und werden sie überhaupt benötigt?

Das Problem mit den Gesundheitsfragen

Was war passiert? Eine Versicherungsnehmerin hatte geklagt, weil ihre Versicherung ihr keine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen wollte. Der Grund dafür waren mehrere „objektiv falsch“ beantwortete Gesundheitsfragen im infrage stehenden Vertrag. Das Resultat: Das Landgericht wies die Klage ab und hielt die aus einem vorigen Prozess entstandene Anfechtung der beklagten Versicherungsgesellschaft wegen „arglistiger Täuschung“ durch die Klägerin für berechtigt. Das Oberlandesgericht Dresden legte fest, dass künftige Versicherungsnehmer in einem Antragsformular auch Beeinträchtigungen angeben müssen, die „noch keinen Krankheitswert haben, sofern diese nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen“. Dieser Fall zeigt beispielhaft, wie Gesundheitsfragen Versicherer schützen können.

Versichern ohne Fragen

Heutzutage werben Versicherer gerne damit, bei bestimmten Produkten keine Gesundheitsfragen mehr zu stellen, oder zumindest „weniger“ als die Konkurrenz. Wir haben mit Joachim Rahn, Leiter Maklervertrieb, einen näheren Blick auf die Gesundheitsfragen geworfen.

Redaktion: Herr Rahn, was spricht Ihrer Meinung nach für Gesundheitsfragen?

Joachim Rahn: Die Idee von Gesundheitsfragen ist natürlich, dass ein Risiko durch diese zusätzlichen Informationen besser eingeschätzt werden kann. Sie ermöglichen dem Versicherer zu beurteilen, ob und in welcher Form er dem jeweiligen potenziellen Versicherungsnehmer Versicherungsschutz gewähren kann.

Redaktion: Und was spricht dagegen?
Joachim Rahn

Joachim Rahn: Für Kunden – und für den Versicherer natürlich auch – bedeuten Gesundheitsfragen einen höheren Aufwand. Die Versicherungsnehmer müssen zusätzliche Unterlagen oder Arztberichte einreichen, die dann auf der anderen Seite gesichtet und bewertet werden müssen. In einigen Fällen muss der Kunde eventuell einen zusätzlichen Arzttermin auf sich nehmen oder anderweitig nachweisen, dass eine möglicherweise mal diagnostizierte Krankheit wieder ausgeheilt ist. In manchen Fällen kann es sogar zu einer in der Akte befindlichen Falschdiagnose gekommen sein. Auch hier muss der Kunde sich dann darum kümmern, dies zu entkräften. Außerdem ließe sich argumentieren, dass sich ohne Gesundheitsprüfung mehr Kunden absichern könnten – logisch, wenn der Versicherer die „Schranke“ entfernt. Das ginge dann allerdings mit einem wesentlich größeren Risiko für das Kollektiv einher.

„Vermittler sollten sehr zurückhaltend, ja geradezu passiv sein.“

Redaktion: Welche „Fallstricke“ können hier auf Vermittler warten und wie können sie diese umgehen?

Joachim Rahn: Vermittler sollten, sobald es um Gesundheitsfragen geht, sehr zurückhaltend, ja geradezu passiv sein. Wenn sie bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen dem potenziellen Kunden „raten“, dass man dies oder das „weglassen“ könne, dann kommen sie in Teufels Küche. Der Kunde wird sich später auf ihren „Rat“ berufen, dass ihm gesagt wurde, er müsse das nicht angeben. Und das kann im Nachhinein für große Probleme sorgen.

Redaktion: Aber grundsätzlich sind Gesundheitsprüfungen noch relevant, vor allem in der Lebens- oder Krankenversicherung?

Joachim Rahn: Ja, natürlich. Bei großen Risiken, etwa bei einer BU-Absicherung oder einer Krankenvollversicherung, bei denen es oftmals um sechsstellige Eurosummen im Leistungsfall gehen kann, sind Gesundheitsfragen, beziehungsweise -prüfungen, unverzichtbar. Allein schon, weil sie das hinter der Versicherung stehende Kollektiv schützen.

„Da muss man sich die Frage stellen: Lohnt sich eine große Gesundheitsprüfung für den entsprechenden Tarif?“

Redaktion: Ist es ein negatives Zeichen, wenn bei einem Tarif die Gesundheitsfragen fehlen?

Joachim Rahn: Absolut nicht. Ich sehe es als grundlegende Aufgabe eines Versicherers, Versicherungsschutz zu bieten und nicht abzulehnen. Hierbei stellt sich immer wieder auch die Frage: Lohnt sich eine große Gesundheitsprüfung für den entsprechenden Tarif überhaupt? Es gibt zum Beispiel kleinere Bausteine, die ganz ohne Gesundheitsprüfung funktionieren. Da besteht dann unter anderem eine gewisse fest definierte Wartezeit für Kunden und erst danach können sie Leistungen erhalten. Und zuletzt gibt auch die betriebliche Krankenversicherung einen Trend vor: Wenn große Kollektive auf einen Schlag versichert werden können, kann auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet werden.

 

Weitere Informationen dazu, welche Rolle Gesundheitsfragen in der Zahnzusatzversicherung spielen, verriet Maximilian Waizmann, Gründer von Zahnzusatzversicherung-Experten.de, im persönlichen Gespräch hier auf MaklerView.

Titelbild: ©Наталья Ржевская/ stock.adobe.com, Beitragsbild: © obs/Münchener Verein Versicherungsgruppe/Foto Heincke Inh. Peter Kübler

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