Münchener Verein Versicherungsgruppe

Ask the Cap: Obacht beim Wiesnbesuch!

Aktuell findet – nicht unweit der Zentrale des Münchener Vereins – das Oktoberfest auf der Münchner Theresienwiese statt. So spaßig ein Wiesnbesuch sein kann, er läuft nicht immer glimpflich ab. Wir nehmen Patrick Hamacher, Was-ist-Versicherung.de, mit ins Festzelt und präsentieren ihm ein paar Worst Case Szenarien…

Redaktion: Bevor es ins Festzelt geht: erstmal gebrannte Mandeln und Zuckerwatte kaufen. Inwiefern ist es denn jetzt noch sinnvoll, die Kunden für den Fall der Fälle an eine Zahnzusatzversicherung zu erinnern?

Patrick Hamacher: Solange es beim Naschen der Süßigkeiten noch keinen fiesen Schmerz an den Zähne gibt und auch vom Zahnarzt noch keine Behandlung angeraten oder beabsichtig ist, wäre die Erwähnung einer Zahnzusatzversicherung in dieser Situation durchaus angebracht. Der kurzzeitige Zuckerschock wird wahrscheinlich nicht dazu führen, dass es demnächst heißt: „Da muss gebohrt werden!“ – zumal das in der Regel eine Zahnbehandlung und kein Zahnersatz ist.

Vermutlich ist die Zahnzusatzversicherung dennoch sinnvoll noch kurz vor der Wiesn abzuschließen. Denn trotz eventueller Wartezeiten oder Zahnstaffeln, entfallen diese bei Unfällen.

Beim Schunkeln und gleichzeitigen Ansetzen des Maßkrugs, können schnell mal die Zähne im Weg sein.

Redaktion: Bis zu acht Maßkrüge gleichzeitig tragen? Da kann schon mal was daneben gehen. Wenn es blöd läuft, rutscht die oder der eine auf dem Boden aus. Was sollten Vermittlerinnen und Vermittler vor dem Wiesnbesuch ihres Kunden nochmal abfragen, damit ein solches Malheur nicht als Misere endet?

Patrick Hamacher: Wir kennen noch alle die PAUKE aus unserer Ausbildungszeit: Ein Plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zur Gesundheitsschädigung führt.

Sollte der Ausrutscher wirklich zu einer anhaltenden Invalidität führen, zahlt die Unfallversicherung die vereinbarte Summe. Aber hoffen wir trotzdem, dass sich bei dem Sturz der alte Spruch mit den Kindern und Betrunkenen bewahrheitet und keine Leistungen in Anspruch genommen werden müssen.

Redaktion: Mit Freunden im Oktoberfest Zelt. Die Stimmung ist ausgelassen, das Bier schmeckt. Dann passiert es: Der Schweinsbraten, samt Soße, landet beim Essen versehentlich bei der Nachbarin auf dem Dirndl. Wer haftet?

Patrick Hamacher: Als erste Wiedergutmachung sollte man natürlich der Nachbarin ein Lebkuchenherz kaufen, um damit den Fleck möglichst großflächig zu überdecken.
Über die Reinigung muss man sich keine Sorgen machen. Zumindest dann nicht, wenn man eine Privathaftpflichtversicherung besitzt.

Redaktion: Das Worst Case-Szenario eines jeden Wiesnbesuchs: Die Maßkrugschlägerei. Wenn das Trinkgefäß zur Waffe wird, sollten sich Unbeteiligte so schnell wie möglich wegducken. Doch wie geht es weiter, wenn man hierbei unschuldig in Not gerät? Übernimmt die Krankenkasse?

Patrick Hamacher: Die gute Nachricht vorab: Ja, die Krankenkasse oder auch Private Krankenversicherung kommt auf jeden Fall für die Behandlungskosten auf und ebenfalls für ein mögliches Krankengeld bzw. Krankentagegeld.

Schadensersatz und sonstige Aufwendungen stünden einem natürlich auch unter Umständen zu. Hierzu muss die schädigende Person dingfest gemacht werden. Stehen dann noch Gerichtsverhandlungen an, ist es durchaus hilfreich, eine Rechtsschutzversicherung an der Seite zu wissen.

Redaktion: Es kann auch gut laufen und beim Schunkeln steht zufällig die Liebe des Lebens neben einem auf der Bierbank. Welche Versicherung kommt Dir hierbei zuerst in den Sinn?

Patrick Hamacher: Wenn einem in diesem Moment als erstes Versicherungen in den Sinn kommen, dann würde ich noch einmal überlegen, ob es sich bei der Person wirklich um die Liebe des Lebens handelt.

Bei einem neuen Paar sind bei mir aber immer zwei Versicherungen sofort präsent. Die Privathaftpflicht- und die Rechtsschutzversicherung. Beide können, wenn das Pärchen eine gemeinsame Anschrift haben wird (oder einfach direkt heiratet) zusammengelegt werden.

Ob der Spruch „Willst Du als versicherte Person in meiner Rechtsschutzversicherung aufgenommen werden?“ die nötige Wirkung beim ersten Aufeinandertreffen erzielt, halte ich aber für fragwürdig.

Redaktion: Wirst Du selbst das Oktoberfest besuchen?

Patrick Hamacher: Dieses Jahr werde ich leider nicht den Weg zur Theresienwiese finden – wünsche aber allen Besucherinnen und Besuchern ganz viel Spaß!

Titelbild: © Patrick Hamacher

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NewFinance Redaktion
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