Münchener Verein Versicherungsgruppe

Zwischen Festtagsfreude und Vorschriften: Geschenke in der Compliance-Balance

In der Weihnachtszeit schenkt man seinen Kunden oder Geschäftspartnern gerne eine Flasche Wein oder gutes Olivenöl. Doch kann das falsche Geschenk die festliche Stimmung schnell kippen lassen. Wie man besinnlich und ohne Compliance-Probleme durch die Weihnachtszeit kommt, beleuchten wir im folgenden Artikel.

Was ist Compliance?

Unter Compliance versteht man die Einhaltung von Regeln und Vorschriften in einem Unternehmen, sei es interne Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen. Darunter fallen auch Richtlinien für Geschenke. Was ist erlaubt und was verboten?

Warum ist Compliance bei Geschenken so wichtig?

Eine teure Flasche Wein oder ein Restaurantbesuch kann zwar als Geschenk nett gemeint sein, doch wo verläuft die Grenze zwischen einem Geschenk und möglicher Bestechung? Genau diese Linie versucht man mithilfe von Compliance-Richtlinien zu ziehen. Gerade wenn man als Versicherungsmakler nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen absichert, kann ein zu teures Geschenk schwerwiegende Folgen haben. Neben Geldstrafen sind auch rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden möglich.

Ab wann gilt ein Geschenk als Bestechung?

Wenn man als Außenstehender den Eindruck bekommt, dass der Beschenkte mit dem Geschenk so stark beeinflusst wurde, dass er eine Entscheidung nicht mehr unabhängig treffen kann, gilt das als Bestechung. Also, wenn man mit dem Geschenk zusammen sagt: “Hey übrigens, eine Hand wäscht die andere.”

Diese drei Punkte sollte man auf jeden Fall beachten:

Wert des Geschenks

Eine klare Summe, wie teuer ein Geschenk maximal sein darf, gibt es nicht. Wichtig ist: Je höher der Wert eines Geschenks ist, desto größer ist die Gefahr, dass es sich dabei um Bestechung handeln könnte. Ein Geschenk sollte im angemessenen Rahmen sein. Entscheidend ist dabei auch die wirtschaftliche Situation des Beschenkten. Einem Vorstand einer großen Gesellschaft kann man ein teureres Geschenk machen als dem klassischen Kundendienstmitarbeiter.

Art und Häufigkeit der Geschenke

Von Geldgeschenken und Gutscheinen sollte man die Finger lassen, denn hier ist das Risiko, dass das als mögliche Bestechung angesehen wird, sehr hoch. Auch ist es wichtig, seine Kunden nicht zu häufig zu beschenken. Weniger ist manchmal eben doch mehr.

Zeitpunkt des Schenkens

Direkt nach oder auch vor dem Abschluss einen Kunden zu beschenken und mit ihm zum Beispiel in einem Sterne Restaurant zu Abend zu essen, kann als Bestechung gesehen werden. Deshalb sollte man mit den Präsenten lieber ein paar Wochen warten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Und welche Geschenke sind jetzt erlaubt?

Compliance und mögliche Bestechungen machen das Schenken komplizierter, aber nicht unmöglich. Wir haben jeweils drei Beispiele für Geschenke aufgelistet, die sich gut eignen sowie solche, die man besser vermeiden sollte.

Konform

  • Kleine Werbeartikel wie Kugelschreiber, Tassen, Kalender, Notizbücher und Ähnliches
  • Lebensmittelgeschenke wie einen guten Wein, oder auch Schokolade und gute Öle
  • Bücher

Weniger Konform

  • Gutscheine oder Bargeld
  • Reisen
  • Luxuswaren wie Uhren oder Schmuck

So ist man auf der sicheren Seite

Um auf Nummer sicher zu gehen und auch am einfachsten, gerade bei Firmenkunden, ist es nachzufragen, ob es Vorschriften für Geschenke gibt. Denn viele Unternehmen haben interne Compliance-Richtlinien für Geschenke. Häufig gibt es in diesen Richtlinien einen Maximalbetrag, den ein Geschenk nicht überschreiten darf. Dadurch stellt man sicher, dass Weihnachten eine besinnliche Zeit bleibt und man keine Compliance-Kopfschmerzen bekommt.

Titelbild: © VK Studio / stock.adobe.com

Sie haben einen Fehler gefunden? Unsere Redaktion freut sich über einen Hinweis.

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion der NewFinance zu allgemeinen und speziellen Themen rund um die Beratung in Sachen Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Münchener Vereins. Wir wünschen eine spannende und unterhaltende Lektüre!

Auch interessant

Mein Vereinsheim

Über uns

Joachim Rahn
Olga Simes
Waldemar Bliss
Klaudia Skoro
Ulrich Schubert
Tim Kienecker
Peter Teichmann
Michael Krüger
Hendrik Mohr
Heiko Senff
Ali Gürcali
Lea Raus

Kontakt

Münchener Verein Versicherungsgruppe

Pettenkoferstrasse 19
80336 München

+49 89 5152 2340
info@muenchener-verein.de

Don't Miss

Jungmakler Award 2024