Über was spricht die Branche? Welche Trends sind aktuell, welche schon out? Wir fragen nach bei einem, der selbst gerne Trends setzt: Dem Versicherungsmakler mit Cap, Patrick Hamacher. Diesmal dreht sich alles rund um das Thema: Auslandsreisekrankenversicherung.
Redaktion: Ist die Auslandsreisekrankenversicherung ein Produkt, das die Deutschen auf dem Schirm haben?
Patrick Hamacher: Es gibt da drei Kategorien an Personen:
1. Die, die sich auf ihre Reise akribisch vorbereiten, alle Unterlagen in doppelter Ausfertigung ausgedruckt und in Klarsichthüllen geschützt, im Koffer und dem Handgepäck dabeihaben. Hier sind natürlich auch die Policen der Auslandsreisekrankenversicherung enthalten und die Servicerufnummer ist bereits auf Platz ein der Schnellwahltasten vom Handy gelegt.
2. Die, die auf dem Weg zum Gate am Flughafen noch schnell ihre Vermittlerinnen und Vermittler anrufen und nachfragen, ob sie eine Auslandsreisekrankenversicherung besitzen. Hier ist es gut, wenn man als Maklerin oder Makler immer einen Direktabschlusslink auf seiner oder ihrer Website hat oder diesen zumindest griffbereit, um ihn den Kunden zuzusenden.
3. Die, die sich darüber überhaupt keine Gedanken machen und im Fall der Fälle aber doch noch bemerken, dass sie vor Jahren einmal eine abgeschlossen haben und diese noch immer läuft. Oder eine Auslandsreisekrankenversicherung über die Kreditkarte oder die Mitgliedschaft im Automobilclub besitzen.
Die meisten wissen übrigens gar nicht, dass sie über ihre gesetzliche Krankenkasse auch einen „Auslandskrankenschein“ für vorübergehende Reisen in der EU (EWR inklusive Schweiz plus einige Länder mit Sozialversicherungsabkommen – Achtung: Es gibt hier auch Ausnahmen!) besitzen. Wobei dieser Schein gar nicht mehr nötig ist, da dieser von der European Health Insurance Card (EHIC) abgelöst wurde und auf der Rückseite des Versichertenkärtchens abgedruckt ist. Genauso wenig, wie GKV Versicherte darüber Bescheid wissen, wissen das auch viele Ärzte und Krankenhäuser im Ausland nicht. Darum lieber auf Nummer Sicher gehen und eine private Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben. Zumal hier auch viele weitere wichtige Leistungen enthalten sind, die über die EHIC nicht geleistet werden würden.
Redaktion: Warum sollten sich wiederum Kunden beziehungsweise Vermittlerinnen und Vermittler mit dem Produkt auseinandersetzten? Was ist das Worst Case Szenario?
Patrick Hamacher: Die Frage, ob die Kunden eine Auslandsreisekrankenversicherung haben, kommt – so glaube ich – bei allen Vermittelnden sofort in den Kopf, wenn sie von einer Urlaubsreise hören. Es geht dabei ja nicht um die gefühlt immer pauschal verschriebenen Antibiotika vom Arzt in der Türkei oder Ägypten, wenn man das Essen nicht verträgt. Vielmehr ist ein Worst Case Szenario ein Unfall beim Tauchen, beim Rollerfahren oder beim beherzten Sprung ins doch nicht so tiefe Wasser. Wenn dies mit einem Krankenhausaufenthalt endet, ist man froh, nicht nur die Kosten übernommen zu bekommen, sondern auch professionelle Hilfestellung zu erhalten.
Redaktion: Die Auslandsreisekrankenversicherung des Münchener Vereins erhielt von Finanztest die Auszeichnung „sehr gut“. Sowohl im Tarif „Auslandsreise Single“ als auch für „Auslandsreise Familie“. Wobei letzterer im Preis- Leistungsverhältnis besonders herausragte. Welche Bedürfnisse hat denn die jeweilige Zielgruppe? Warum muss es Unterschiede in den Tarifen geben?
Patrick Hamacher: Unterschiede musste es eigentlich keine geben, wenn alle Tarife „sehr gut“ wären. Dass eine einzelne Person oder ganze Familien abgesichert werden können macht in meinen Augen schon Sinn.
Die Backpackerin, die sechs Wochen in Asien herumreist, muss nicht zwangsweise denselben Beitrag zahlen wie eine fünfköpfige Familie im Cluburlaub auf Malle.
Die Bedürfnisse sind jedoch bei beiden Parteien gleich: Schnelle Hilfe und keine Angst vor Kosten einer unvorhergesehenen Behandlung während des Urlaubs. Außerdem – und das ist ein Punkt, in dem sich die Versicherer unterscheiden – die Übernahme eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports in die Heimat.
Das Thema Bestattungskosten oder Überführungskosten wird von fast allen Versicherern gut gespielt. Bei der Dauer des Versicherungsschutzes bei einem Auslandsaufenthalt – gerade auch, wenn es sich um berufliche Reisen handelt – gibt es wiederum immense Unterschiede.
Redaktion: Abschließend: Welcher Name fällt dir ein, der weniger sperrig klingt als „Auslandsreisekrankenversicherung“?
Patrick Hamacher: Auch wenn das Wort sperrig klingt, sagt es doch genau das aus, was es ist: Eine Krankenversicherung für Auslandsreisen. Ein kürzerer Begriff dafür fällt mir nicht ein. Zur Not kann man die Auslandsreisekrankenversicherung auch mit ARKV abkürzen… nur muss dann das Gegenüber natürlich wissen, was ich damit meine.
Titelbild: © Patrick Hamacher