Münchener Verein Versicherungsgruppe

Karrieresprung im Handwerk

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird im Handwerk häufig noch in der Schule oder zu Beginn der beruflichen Laufbahn abgeschlossen, also während der Ausbildung oder in den ersten Jahren als Geselle. Danach verschwindet sie oft für längere Zeit aus dem Blickfeld. Genau das ist problematisch. Denn kaum eine Berufsgruppe verändert ihre berufliche und wirtschaftliche Situation innerhalb weniger Jahre so deutlich wie Handwerker, die sich zum Meister oder Techniker weiterqualifizieren.

Mit dem Meistertitel steigen Einkommen und Verantwortung. Häufig folgen Führungsaufgaben, die Übernahme eines Betriebs oder sogar die Gründung eines eigenen Unternehmens. Damit ist der Meisterabschluss ein idealer Anlass, den bestehenden Versicherungsschutz an die neue Lebenssituation anzupassen.

Der Meistertitel verändert den Absicherungsbedarf

Die Meisterausbildung markiert für viele Handwerker den Übergang vom Facharbeiter zur Führungskraft oder zum Unternehmer. Parallel dazu verändern sich die finanziellen Verpflichtungen. Das Einkommen steigt, Investitionen werden geplant, Immobilien finanziert und nicht selten wächst auch die familiäre Verantwortung.

Während die wirtschaftliche Bedeutung der eigenen Arbeitskraft zunimmt, basiert die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch häufig noch auf den Verhältnissen der Gesellenzeit. Eine damals passende BU-Rente kann heute eine erhebliche Versorgungslücke hinterlassen. Für Vermittler bietet diese Entwicklung einen klaren Beratungsansatz. Der Meisterkurs ist nicht nur ein Anlass, bestehende Verträge zu überprüfen, er ist häufig der Beginn einer langfristigen finanziellen Neuordnung des Kunden.

Warum die Beratung möglichst vor dem Meisterabschluss beginnen sollte

Ebenso wichtig wie die spätere Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente ist der Zeitpunkt der Beratung. Wer den Kunden bereits während der Meisterschule begleitet, kann die Weichen frühzeitig stellen, denn mit zunehmendem Alter wächst erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Gleichzeitig nimmt während einer anspruchsvollen Weiterbildung die körperliche und psychische Belastung häufig zu. Werden Erweiterungen des Versicherungsschutzes erst Jahre später geprüft, können zwischenzeitlich eingetretene Erkrankungen diese Möglichkeiten einschränken. Gerade deshalb lohnt sich eine vorausschauende Beratung, weil spätere Verbesserungen des Versicherungsschutzes oft ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sind.

Nachversicherung: Der Meistertitel wird zum strategischen Hebel

Eine der größten Stärken moderner Berufsunfähigkeitsversicherungen liegt heute in den Nachversicherungsmöglichkeiten. Sie erlauben es, den Versicherungsschutz an die berufliche Entwicklung anzupassen, ohne dass der Gesundheitszustand erneut geprüft wird. Der Premium-Tarif der Deutschen Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung des Münchener Verein bietet hierfür mehrere Ansatzpunkte. Bereits in den ersten fünf Vertragsjahren kann die vereinbarte BU-Rente unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne konkreten Anlass erhöht werden. Weiterhin stehen zahlreiche ereignisbezogene Nachversicherungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Besonders interessant für die Zielgruppe dieses Beitrags ist jedoch eine speziell auf die berufliche Weiterentwicklung zugeschnittene Regelung. Wird die Qualifikation zum Meister oder Techniker abgeschlossen, kann die monatliche Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 1.000 Euro erhöht werden. Für Vermittler eröffnet sich dadurch eine klare Beratungsstrategie. Statt bereits zu Beginn eine möglichst hohe Rente versichern zu müssen, kann die Absicherung schrittweise an die tatsächliche Einkommensentwicklung angepasst werden.

Vom Meister zum Unternehmer – wenn andere Vertragsklauseln an Bedeutung gewinnen

Mit dem Meistertitel endet die Entwicklung häufig nicht. Viele Handwerker übernehmen später einen Betrieb oder gründen ein eigenes Unternehmen. Damit verändern sich auch die Anforderungen an die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein klassisches Beispiel ist die Umorganisationsprüfung bei Selbstständigen. Grundsätzlich prüfen Versicherer, ob ein Betrieb so umgestaltet werden kann, dass der Versicherte trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiter tätig bleibt.

Der Premium-Tarif des Münchener Verein sieht hier unter bestimmten Voraussetzungen einen Verzicht auf diese Prüfung vor. Das gilt unter anderem für Versicherte mit erfolgreich abgeschlossener Meister- oder Technikerprüfung, sofern sie mindestens 90 Prozent ihrer täglichen Arbeitszeit kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten ausüben. Unabhängig davon verzichtet der Versicherer ebenfalls auf die Umorganisationsprüfung, wenn der Betrieb weniger als fünf fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Gerade im Handwerk, wo viele Betriebe diese Größenordnung aufweisen, kann diese Regelung im Leistungsfall erhebliche praktische Bedeutung gewinnen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte mit der Karriere mitwachsen

Mit der beruflichen Entwicklung sollte auch die Berufsunfähigkeitsversicherung flexibel bleiben. Der Premium-Tarif des Münchener Verein bietet hierfür mehrere Bausteine. Dazu gehören unter anderem die Beitrags- und Leistungsdynamik, eine Verlängerungsoption bei Anhebung der Regelaltersgrenze, die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung nach einem Berufswechsel sowie ein beitragsfreier Versicherungsschutz von bis zu 36 Monaten während einer Fortbildung zum Meister oder Techniker.

Interessant ist auch die Berufswechsel-Option im Premium-Tarif der Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung. Verändert sich die berufliche Tätigkeit, etwa durch den erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung oder den Wechsel in eine überwiegend organisatorische oder kaufmännische Tätigkeit, kann geprüft werden, ob sich aufgrund des geänderten Berufsbildes ein niedrigerer Beitrag ergibt. Damit profitieren Kunden im Idealfall nicht nur von besseren Karrierechancen, sondern auch von einer risikogerechten Anpassung ihres Versicherungsbeitrags. Nach den Tarifregelungen gilt ein Berufswechsel ausdrücklich auch dann als gegeben, wenn eine Weiterqualifizierung, etwa durch die Meisterprüfung, abgeschlossen wurde. Unter den vorgesehenen Voraussetzungen kann der Beitrag dann ohne erneute Gesundheitsprüfung neu eingestuft werden.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass der Versicherungsschutz mit dem Berufsleben mitwächst und nicht auf dem Stand des ursprünglichen Vertragsabschlusses bleibt.

Meisterschüler sind weit mehr als ein einzelner Beratungstermin

Für Vermittler gehören Meisterschüler zu den interessantesten Zielgruppen in der Berufsunfähigkeitsberatung. Sie investieren bewusst in ihre berufliche Zukunft und durchlaufen innerhalb weniger Jahre zahlreiche Veränderungen. Wer diese Entwicklung früh begleitet, kann den Versicherungsschutz Schritt für Schritt anpassen und den Kunden langfristig begleiten, vom Gesellen über den Meister bis zum Unternehmer.

Diese langfristige Entwicklung bietet Maklern die Chance, eine dauerhafte Kundenbeziehung aufzubauen, in der sich berufliche Entwicklung und bedarfsgerechte Absicherung sinnvoll miteinander verbinden.

Mit dem Meistertitel endet die Beratung deshalb nicht, sie beginnt häufig erst richtig. Viele Handwerker wechseln mit steigendem Einkommen in eine neue wirtschaftliche Situation. Je nach individueller Entwicklung können Themen wie die private Krankenversicherung, die Absicherung des eigenen Betriebs, die betriebliche Altersversorgung (bAV) oder die betriebliche Krankenversicherung (bKV) an Bedeutung gewinnen. Kommt später die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens hinzu, entstehen weitere Beratungsfelder, von der Absicherung des Unternehmers über Lösungen für Mitarbeiter bis hin zur betrieblichen Vorsorge. Wer den Kunden bereits während der Meisterschule begleitet und als kompetenter Ansprechpartner etabliert ist, schafft damit die Grundlage für eine langfristige, ganzheitliche Betreuung weit über die Berufsunfähigkeitsversicherung hinaus.

Beitragsbild: © Asier/adobestock.com

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