Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus und die treffen auch die erste Ausgabe vom MeinVereinsheim im neuen Jahr: Die neue Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung (DHBU) bekommt ein umfassendes Refresh: Zahlreiche Neuerungen stehen an. Im Gespräch dazu Alexander Böhm, seit November Direktionsbevollmächtigter LV im Maklervertrieb des Münchener Verein.
Redaktion: Herzlich willkommen, Alexander. Ihr habt die Handwerker BU zum neuen Jahr noch einmal kräftig überarbeitet und viele neue Leistungsmerkmale eingeführt. Was sind aus Deiner Sicht die Highlights der neuen Handwerker BU?
Alexander Böhm: Das stimmt, wir haben unsere DHBU zum Jahreswechsel mit zahlreichen Updates ausgestattet und sie damit nochmals attraktiver gemacht. Die Neuerungen betreffen einerseits Verbesserungen bereits vorhandener Produktfeatures, andererseits haben wir auch ganz neue Produkthighlights eingeführt. Besonders hervorheben möchte ich die Berufswechseloption, die Soforthilfe bei schweren Krankheiten, die nochmals verbesserten Nachversicherungsgarantien und den im Detail optimierte Baustein zur Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, der dabei auch noch viel günstiger geworden ist.
Trotz der umfangreichen und für den Kunden vorteilhaften Anpassungen ist es uns gelungen, die Berufsgruppeneinstufung in vielen Berufen unserer Zielgruppe zu verbessern. Alles in allem lässt sich unsere neue DHBU beschreiben mit: Besser! Flexibler! Günstiger!
Redaktion: Das hört sich alles sehr gut an. Kommen wir nun konkret zu einzelnen Neuerungen. Dass Ihr Eure Zielgruppe genau im Blick habt, zeigt die Möglichkeit der Beitragspause für bis zu 36 Monate – wer kann die in Anspruch nehmen und besteht weiter voller Versicherungsschutz?
Alexander Böhm: Grundsätzlich kann jeder Kunde die Beitragspause für eine Dauer von bis zu 24 Monate in Anspruch nehmen. Die Möglichkeit des Kunden, die Beitragspause für bis zu 36 Monate in Anspruch zu nehmen, besteht bei Elternzeit und jetzt neu auch während einer Fortbildung zum Meister, Techniker oder während eines in Deutschland anerkannten Studiums. Während der Beitragspause hat der Kunde natürlich vollen Versicherungsschutz.
Redaktion: Eine weitere wichtige Neuerung: Die Berufswechsel-Option. Wer als Handwerker bei Abschluss der BU vielleicht etwas höher Beiträge kalkulieren muss, kann jetzt bei einem Berufswechsel bessergestellt werden – wie genau sieht das genau aus?
Alexander Böhm: Die neue Berufswechsel-Option ist eines der Highlights unserer DHBU und bietet unseren Kunden nur Vorteile. Wechseln unsere Kunden während der Versicherungsdauer den Beruf, können sie prüfen lassen, ob sich durch den Berufswechsel für die restliche Versicherungsdauer der zu zahlende Beitrag reduziert. Sollte dies der Fall sein, verringert sich der Beitrag zur nächsten Fälligkeit, sollte dies nicht der Fall sein, führen wir die Versicherung mit unverändertem Beitrag fort.
Die Berufswechsel-Option können auch Schüler bei Wechsel der Schulform bzw. Kursstufe oder bei Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung oder einer Berufstätigkeit nutzen. Und für den Vermittler in der Beratung bedeutungsvoll: Alternativ zur Beitragsreduzierung kann die günstigere Risikoeinstufung natürlich auch zur Erhöhung der BU-Rente genutzt werden.
Redaktion: Stichwort Flexibilität: Auch die Nachversicherungsgarantie ermöglicht dem Kunden, den Schutz genau nach seinen Wünschen auszubauen?
Alexander Böhm: Unsere anlassabhängige Nachversicherungsgarantie erlaubt bei nunmehr 23 verschiedenen beruflichen und privaten Ereignissen die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung flexibel anzupassen. Unser Extra hierbei: bei Abschluss als Meister oder Techniker ist eine Erhöhung um bis zu 1.000 Euro monatlich möglich. Die anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie erlaubt innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre bis zum 40. Lebensjahr eine Erhöhung der BU-Rente, ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung und die Erhöhung wird sofort wirksam.
Redaktion: Und für alle Jüngeren, die Angst haben, dass mit 67 im Arbeitsleben vielleicht noch nicht Schluss ist und das Rentenalter heraufgesetzt wird: Hier bietet Ihr die Verlängerungs-Option, was genau sieht die vor?
Alexander Böhm: Mit der Verlängerungsoption können unsere Kunden die vereinbarte Versicherungs- und Leistungsdauer ihrer BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung verlängern. Voraussetzung ist, dass sie in der Deutschen Rentenversicherung oder in einem Versorgungswerk versichert sind und in diesen sozialen Sicherungssystemen eine Erhöhung der Regelaltersgrenze stattfindet. Und sollte es mehrfach zu einer solchen Erhöhung kommen, kann auch die Verlängerungsoption mehrfach genutzt werden. Es besteht also auch für Jüngere kein Grund zur Sorge, in einem solchen Fall keinen lückenlosen Versicherungsschutz zu haben.
Redaktion: Wichtig dürfte für selbstständige Handwerker der Verzicht auf Umorganisation sein – wann genau verzichtet Ihr darauf?
Alexander Böhm: Der Verzicht auf Umorganisation ist für Selbstständige und freiberuflich Tätige ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der BU-Versicherung. Unsere DHBU sieht den Verzicht auf eine Prüfung der Umorganisation vor, wenn der Kunde eine akademische Ausbildung, eine Meister- oder Technikerprüfung erfolgreich abgeschlossen hat und mindestens 90 % der täglichen Arbeitszeit kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten ausübt. Zudem verzichten wir auch dann auf eine Prüfung der Umorganisation, wenn der Betrieb der versicherten Person weniger als fünf Festangestellte beschäftigt.
Redaktion: Alle die genannten Neuerungen und noch viele mehr gelten für eure beiden DHBU-Varianten. Welche sind das und wie unterscheiden die sich?
Alexander Böhm: Mit unserer DHBU Premium bieten wir unseren Kunden die optimale finanzielle Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, und diesen Premium-Schutz empfehlen wir auch jedem. Mit unserer sog. Aktiv-Variante der DHBU bieten wir daneben einen BU-Schutz, der gerade für Handwerker und überwiegend körperlich Tätige sehr gut passen kann und für diese auch bezahlbar ist. Wir berücksichtigen die Besonderheiten dieser Zielgruppe, in der sehr häufig Unfälle passieren und auch schon kleinere Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates zur BU führen können.
Unsere Aktiv-Variante zahlt bei 50 % BU die volle Rente, wenn die BU durch einen Unfall oder die Erkrankung bzw. Verletzung des Bewegungsapparats eintritt. Tritt die BU aufgrund einer anderen Ursache ein, leistet die Aktiv-Variante noch 25 Prozent der vereinbarten BU-Rente. Diese Differenzierung ermöglicht ein sehr günstiges Preis-Leitungsverhältnis. Wichtig ist: Die Aktiv-Variante sichert bedingungsgemäß den ausgeübten Beruf ab, ist daher eine vollwertige BU-Absicherung und stellt damit meiner Ansicht nach eine deutlich bessere Arbeitskraftabsicherung dar als Alternativen wie Grundfähigkeitstarife bzw. der Erwerbsunfähigkeit- oder Dread Disease-Versicherungen.
Redaktion: Und besteht die Möglichkeit zum Wechsel?
Alexander Böhm: Ja, diese Möglichkeit besteht. Unsere Kunden können innerhalb der ersten 3 Vertragsjahre, ohne Gesundheitsprüfung, aus der Aktiv-Variante in eine Premium-DHBU wechseln. Zudem kann der Kunde auch beide Tarife kombinieren, also z.B. das absolute Existenzminimum über die Premiumvariante versichern. Damit es für ihn aber nicht zu teuer wird, dann über die Aktiv-Variante, seine Hauptrisiken als Handwerker zusätzlich in bedarfsgerechter Höhe absichern.
Redaktion: Das sind ja in der Tat sehr positive und weitreichende Änderungen im Sinne des Kunden – da lohnt sich ein intensiver Blick auf die neue Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung. Herzlichen Dank für das Gespräch, Alexander Böhm
Alexander Böhm: Gerne!
Titelbild: © Alexander Böhm