Die DHBU des Münchener Verein ist beliebt, besonders bei Handwerkern und körperlich Tätigen. Und deswegen die gute Nachricht für Euch und Eure Kunden im Hinblick auf die bevorstehende Erhöhung des Höchstrechnungszinses auf 1 Prozent am 1. Januar 2025: Wer jetzt eine DHBU abschließt, hat alle Vorteile in der Hand. Denn: Im ersten Quartal 2025 können Kunden ganz einfach in die „neue“ DHBU mit dann höherem Rechnungszins wechseln. Falls also die Nettoprämie (Zahlbeitrag) zum 1. Januar 2025 aufgrund der Rechnungszinserhöhung sinkt, kann der Kunde mit einer sogenannten Umstellungsoption diese neue günstigere Prämie für sich nutzen. Die Konsequenz für alle Kundinnen und Kunden: Jetzt absichern, dann hat man alle Trümpfe in der Hand.
Zeitenwende beim Höchstrechnungszins auch für die BU-Absicherung
Es ist beinahe ein historisches Ereignis: Nach über 30 Jahren wird der Höchstrechnungszins erstmalig wieder angehoben auf 1,0 Prozent. Ein Schritt, der für einige Versicherungen Auswirkungen haben kann – auch für Berufsunfähigkeitsversicherungen durch möglicherweise günstigere Zahlbeiträge oder höhere Renten bei gleichbleibenden Zahlbeiträgen. Damit Kunden aber nicht die so immens wichtige Absicherung der Arbeitskraft ins nächste Jahr aufschieben, inkludiert der Münchener Verein bei allen jetzt abgeschlossenen DHBU-Verträgen eine Umstellungsoption, so dass Kunden sich heute schon alle Vorteile sichern können und nicht bis Januar kommenden Jahres warten müssen.
Von der DHBU-Umstellungsoption heute schon profitieren
Kunden, die eine DHBU mit einem Versicherungsbeginn 1. August 2024 oder später abschließen, profitieren nicht erst in 2025 von den Vorteilen der Rechnungszinserhöhung, sondern sofort, denn Sie sichern sich die Option in einen DHBU-Vertrag mit höherem Rechnungszins zu wechseln und habe dennoch auch 2024 Versicherungsschutz. Folgende Vorteile gelten dabei:
- Keine erneute Risikoprüfung: Bei Umstellung des bisherigen Vertrages in eine DHBU mit höherem Rechnungszins erfolgt keine erneute Risikoprüfung. Dies gilt auch für Verträge mit bestehenden Risikozuschläge bzw. Ausschlüssen. Diese werden in den neuen Vertrag übernommen.
- Erhöhte BU-Rente: Wir lassen bei Ausübung der Umstellungsoption den Beitrag gleich und geben die Verbesserungen in Form einer höheren BU-Rente weiter. Dies gilt auch wenn dadurch eventuell medizinische Höchstgrenzen überschritten werden.
- Ganz bequem im ersten Quartal Vorteile prüfen: Das Zeitfenster für die Umstellung eines bestehenden Vertrages in einen neuen Vertrag lässt sich Anfang 2025 ganz bequem prüfen und entspannt bis zum 31. März 2025 beantragen. Wir stellen die Verträge nicht automatisch um, da eine Prämienreduktion trotz Rechnungszinserhöhung nicht immer gewährleistet ist. So kann beispielsweise ein Beruf eventuell durch Einstufung in eine höhere Berufsgruppe teurer werden und den Rechnungszinseffekt überkompensieren. In diesem Fall ist ein Verbleib im bisherigen Vertrag sinnvoll.
Jetzt abschließen, es kann nur besser werden
Für Euch als Vermittler ist die Erhöhung des Rechnungszinses die perfekte Gelegenheit, Euren Kundinnen und Kunden die bestmöglichen Konditionen zu sichern. Lasst Eure Kunden nicht warten, sondern lasst sie ab sofort von den verbesserten Leistungen der DHBU des Münchener Verein profitieren. Mit der Umstellungsoption nehmt Ihr Euren Kunden jede Sorge, ob ein heutiger Abschluss zu teuer sein könnte. Denn Euren Kunden halten alle Vorteile in ihren Händen. Ihr bietet Sicherheit durch gelebte Flexibilität.
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