Münchener Verein Versicherungsgruppe

BU und Krankentagegeld: So gelingt die haftungssichere Beratung

Viele Versicherte verlassen sich darauf, dass ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und ihr Krankentagegeld (KTG) im Ernstfall eine lückenlose finanzielle Absicherung bieten. Doch oft genug gibt es Überraschungen für den Kunden, die ihm teuer zu stehen kommen und für den Berater erhebliche Haftungsrisiken bergen.

Das Hauptproblem: Krankentagegeld und BU-Rente sind zu wenig aufeinander abgestimmt und sorgen beim Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente dafür, dass der Kunde nach Auslaufen des Krankentagegeldes mit einer erheblichen Einkommenslücke konfrontiert wird. Die Folge: finanzielle Engpässe und möglicherweise Streitigkeiten zwischen Kunden und Vermittlern. Der Artikel zeigt, wie die Beratung haftungssicher gestaltet wird.

Die Rolle von BU und KTG in der Einkommensabsicherung

Das Krankentagegeld des Münchener Verein sichert den Verdienstausfall während einer längeren Krankheit ab und zahlt in der Regel bei Angestellten nach Auslauf der Lohnfortzahlung ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Selbstständige bestimmen selbst, ab welchem Tag sie Krankentagegeld beziehen. Die Handwerker BU zahlt in der Regel ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit – und das auch rückwirkend, wenn die Berufsunfähigkeit später anerkannt wird.

Der mögliche Streitpunkt: Der Kunde erhält im Krankheitsfall ein hohes Krankentagegeld (z. B. 3.000 Euro), die versicherte Rente in der Handwerker BU beträgt aber nur 2.000 Euro. Die Folge: Ist der Kunde langfristig arbeitsunfähig, muss er auf 1.000 Euro Versicherungsleistung im Monat verzichten und seinen Lebensstandard drastisch senken. Klar, dass den Kunden das nicht gefällt.

Dazu kommt ein weiteres Problem: Die private Krankentagegeldversicherung endet in dem Moment, in dem Berufsunfähigkeit beim Versicherten festgestellt wird und der Versicherer Leistungen zu erbringen hat. Spätestens, so heißt es im Bedingungswerk, ist das der Fall drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Erkennt der Versicherer also die Berufsunfähigkeit an, erlischt der Anspruch auf Krankentagegeld und es kann bei einer rückwirkenden Anerkennung der Berufsunfähigkeit zu Rückforderungen kommen. Die Auswirkungen: Der Kunde muss im Beispiel 3.000 Euro monatliches Tagegeld zurückzahlen und bekommt im Gegenzug 2.000 Euro monatliche BU-Rente.

Das zeigt: Die Kombination aus BU und Krankentagegeld ist essenziell für eine lückenlose Absicherung. Doch sie muss sorgfältig abgestimmt werden, um unerwartete Versorgungslücken oder finanzielle Nachteile zu vermeiden. Wer hier als Berater Fehler macht, riskiert nicht nur unzufriedene Kunden, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

Beratung an der Lücke ansetzen

Die Beratung zur Absicherung mit einer BU-Rente und dem Krankentagegeld sollte also systematisch angegangen werden. Im ersten Schritt geht es darum, den Einkommensersatz für die ersten Monate nach einer längeren Erkrankung zu fixieren, wenn die Lohnfortzahlung ausläuft. Bei gesetzlich Versicherten kann dies durch eine ergänzende Krankentagegeldversicherung erfolgen, die zusätzlich zum Krankengeld der GKV abgeschlossen wird und die Einkommenslücke zum früheren Nettoeinkommen exakt schließt.

Beispiel: Ein Versicherter erhält bei einem Bruttoeinkommen von 4.500 Euro und einem Nettoeinkommen von 2.900 Euro ein Krankengeld der GKV von rund 76 Euro ausgezahlt. Im Monat sind das 2.280 Euro, sodass eine Lücke von 620 Euro zu schließen ist. Er wählt beim Münchener Verein ein Krankengeld von 20 Euro monatlich, das er sogar mit einer einfachen Gesundheitserklärung beantragen kann.

Privatversicherte erhalten kein Krankengeld der GKV und müssen die Lücke daher mit einer eigenen Versicherung schließen. Im Beispiel oben wären das rund 97 Euro Krankentagegeld.

Die BU-Absicherung abstimmen

Wie stellt sich jetzt die Leistung der Handwerker BU dazu? Um eine Rückforderung zu vermeiden, kann die Handwerker BU des Münchener Verein mit einer Karenzzeit von etwa sechs Monaten abgeschlossen werden. Damit leistet der Münchener Verein die vereinbarte BU-Rente erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten: Krankentagegeldleistungen, die der Kunde in diesem Zeitraum erbracht hat, müssen nicht zurückgezahlt werden.

Eine andere Möglichkeit: Die BU-Rente wird in der Höhe so abgestimmt, dass es bei einer Rückforderung nicht zu einer Erstattung kommt. Wenn im Beispiel das Krankentagegeld genauso wie die BU-Rente 3.000 Euro beträgt, dann saldiert sich die Rückzahlung auf null Euro.

Dokumentation und laufende Betreuung

Die Beratung zur Absicherung der Arbeitskraft mit einer BU und dem Krankentagegeld sollte sehr detailliert dokumentiert werden. Ein zentraler Punkt ist die Abstimmung von Krankentagegeld und BU-Rente. Hierbei muss nicht nur die Höhe des KTG festgelegt werden, sondern auch der Leistungsbeginn, damit keine finanziellen Lücken entstehen. Ebenso sind die Höhe der BU-Rente sowie deren Karenzzeit und Anerkennungsvoraussetzungen entscheidend. Sollte eine Lücke zwischen dem Ende der Krankengeldzahlung und dem BU-Beginn bestehen, muss dies bewusst in die Planung einfließen und dokumentiert werden.

Versicherungslösungen sind keine einmalige Entscheidung, sondern müssen regelmäßig an die Lebenssituation des Kunden angepasst werden. Gerade bei der Kombination aus Krankentagegeld und BU-Rente können sich durch Einkommenssteigerungen, Jobwechsel oder Änderungen der Vertragsbedingungen Risiken entwickeln, die eine Nachjustierung erforderlich machen. Beide Verträge – sowohl die BU-Versicherung als auch die Krankentagegeldversicherung – können im Vertragslauf angepasst werden, damit keine Lücken in der finanziellen Absicherung der Kunden entstehen.

Titelbild: © Drazen / stock.adobe.com

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