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Gesetzesänderungen: 2025/26 kompakt erklärt

Gesetzesänderungen im Wirtschafts- und Digitalbereich betreffen zunehmend auch die Versicherungsvermittlung – teils unmittelbar, teils mit Blick auf mittelfristige Entwicklungen. Die Jahre 2025 und 2026 bringen eine Reihe an Neuerungen, die nicht alle Betriebe im selben Maß treffen, aber im Gesamtkontext dennoch beachtet werden sollten.

Besonders kleinere und mittlere Vermittlerunternehmen sehen sich häufig mit einer Vielzahl von Einzelregelungen konfrontiert, deren konkrete Auswirkungen auf die tägliche Arbeit nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich sind. Der folgende Überblick greift vier ausgewählte Themen auf, die entweder bereits beschlossen oder in konkreter Umsetzung sind – und zeigt, wo sich ein genauerer Blick lohnen kann.

1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Zwischen Pflicht und Potenzial

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen. Ziel ist die umfassende Zugänglichkeit von Webseiten, Kundenportalen und digitalen Dokumenten – auch für Menschen mit Einschränkungen.

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von unter zwei Millionen Euro sind von der Regelung grundsätzlich ausgenommen, sofern keine digitalen Dienstleistungen angeboten werden (§3 Abs.2 BFSG).

Trotz dieser Ausnahme kann sich eine frühzeitige Beschäftigung mit barrierefreien Webstandards als zukunftsorientiert erweisen. Eine nutzerfreundliche Gestaltung – etwa durch kontrastreiche Schriftarten, einfache Navigation oder Alternativtexte für Bilder – verbessert die allgemeine Benutzererfahrung und signalisiert Inklusion.

Zur Überprüfung der Barrierefreiheit empfehlen sich Tools wie:

  • WAVE – zur Analyse von Webseiten
  • axe DevTools – für Entwickler zur Identifikation von Fehlern
  • Lighthouse – ein Tool zur Optimierung der Web-Performance und Barrierefreiheit

2. Bürokratieabbaugesetz IV (BEG IV): Digitalisierung und Entlastung

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) plant die Bundesregierung umfassende Maßnahmen zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen. Zentrale Inhalte sind die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich sowie die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen – beispielsweise für Buchungsbelege.

Darüber hinaus soll eine stärkere Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ermöglicht werden. Geplant ist unter anderem:

  • die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung für privat krankenversicherte Beschäftigte
  • die Vereinfachung steuerrechtlicher Verfahren
  • der Abbau von Nachweispflichten

Auch Vermittlerbetriebe sind mittelbar betroffen, sofern Geschäftsvorgänge mit anderen Unternehmen digital abgerechnet oder dokumentiert werden – etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit Versicherern, Maklerpools oder externen Dienstleistern.

3. Datenschutz und KI: Neue Spielregeln

Mit dem AI Act schafft die Europäische Union den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die Verordnung verfolgt das Ziel, Innovation zu ermöglichen und gleichzeitig klare Regeln für sicherheitskritische und automatisierte Anwendungen zu etablieren. Auch Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungsumfeld sind davon betroffen – insbesondere dann, wenn KI-gestützte Systeme in der Kundenkommunikation, Datenverarbeitung oder Risikobewertung zum Einsatz kommen.

Der AI Act sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Einteilung von KI-Systemen in vier Risikoklassen (verboten, hoch, begrenzt, minimal)
  • Strenge Vorgaben für Hochrisiko-KI, darunter Anforderungen an Datenqualität, Transparenz, menschliche Kontrollmöglichkeiten und Dokumentation
  • Kennzeichnungspflichten für KI-gestützte Interaktionen, z.B. bei Chatbots oder automatisch generierten Inhalten

Für Vermittlerbetriebe, die auf digitale Prozesse setzen oder künftig KI-gestützte Tools nutzen, gewinnt damit die Auseinandersetzung mit technischen Grundlagen und regulatorischen Anforderungen an Bedeutung – auch im Hinblick auf Datenschutz, Kundenvertrauen und rechtssichere Geschäftsprozesse.

4. Mindestlohn 2025: Was beschlossen ist – und was noch kommt

Durch einen Beschluss der Mindestlohnkommission im Jahr 2023 wurde zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat 2024 bereits angekündigt, dass die Lohnuntergrenze in Deutschland 2026 deutlich steigen soll. Dabei sieht er die Umsetzung der Richtlinien als erfüllt an, sollte die Mindestlohnkommission eine entsprechende Erhöhung vorschlagen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht den Mindestlohn 2026 bei 13,90 Euro oder mehr, fordert aber eine Erhöhung auf rund 15 Euro, was 60 Prozent des mittleren Lohns in Deutschland bedeuten würde. Bis zum 30. Juni votiert die Mindestlohnkommission über eine Anhebung.

Sollte diese Änderung eintreffen, betrifft sie insbesondere Maklerbetriebe mit angestellten Hilfskräften, Minijobbern, Auszubildenden oder Werkstudenten. Auch bei externen Dienstleistern, beispielsweise für Büroservice oder digitale Unterstützung kann die Anpassung der Vergütung eine Rolle spielen.

Rechtzeitig informiert, langfristig vorbereitet

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vermittler wandeln sich stetig – mal durch neue digitale Anforderungen, mal durch organisatorische oder arbeitsrechtliche Vorgaben. Nicht jede Änderung erfordert sofortiges Handeln, doch ein grundlegendes Verständnis der Themen schafft Klarheit und vermeidet spätere Engpässe.

Vor allem in einer zunehmend digitalisierten Vermittlungslandschaft gewinnen Themen wie Barrierefreiheit, Datenverantwortung und Automatisierung an Gewicht. Wer sich mit diesen Entwicklungen frühzeitig auseinandersetzt, stärkt nicht nur die eigene Prozesssicherheit, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit und das Vertrauen auf Kundenseite.

Ein strukturierter Überblick über gesetzliche Neuerungen kann damit zum Bestandteil unternehmerischer Weitsicht werden – insbesondere in einem Marktumfeld, das zunehmend Transparenz und Anpassungsfähigkeit verlangt.

Titelbild: © undrey / stock.adobe.com

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